Mondelez: Philadelphia mit Ziegenkäse & Rosmarin

Eine Ziege vor idyllischer Landschaft und eine typische Ziegenkäserolle nebst Rosmarinzweig - so bewirbt Mondelez seinen "Philadelphia mit Ziegenkäse & Rosmarin". Tatsächlich enthält das Produkt allerdings gerade einmal 3 Prozent Ziegenfrischkäse!

Der Schein trügt: Verpackung und Name des "Philadelphia mit Ziegenkäse & Rosmarin" erwecken den Eindruck, es handele sich um ein reines Ziegenkäseprodukt. Für Verbraucher:innen ist kaum erkennbar, dass die Frischkäsezubereitung überwiegend aus Kuhmilch besteht und tatsächlich nur 3 Prozent Ziegenfrischkäse enthält. Nicht einmal die Zutatenliste auf der Verpackungsrückseite weist den Anteil aus. Hierfür muss man auf das Kleingedruckte am Verpackungsrand schauen.

Woher kommt der Geschmack?

Der Verbraucher Stefan hat sich davon getäuscht gefühlt und das Produkt über das foodwatch-Portal www.schummelmelder.de für den Goldenen Windbeutel eingereicht. Seine Begründung: „Produktbezeichnung und Verpackungs-Illustrationen erwecken den Eindruck, es handle sich um (annähernd) reinen Ziegenkäse.“

Und wie schafft es Mondelez, dass der Philadelphia-Käse trotz des geringen Ziegenkäseanteils nach Ziegenkäse schmeckt? Unsere Vermutung: Aroma. Das Produkt enthält laut Zutatenliste Aroma, das Milch enthält.

Modelez täuscht mithilfe von Gesetzeslücken

Wie kann es sein, dass eine so irreführende Verpackungsgestaltung legal ist? Der Konzern Mondelez nutzt hier die Lücken der EU-Gesetzgebung aus. Grundsätzlich gilt zwar, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen. Und: Die Hersteller müssen bei beworbenen Zutaten die verwendete Menge angeben. Allerdings genügt das im Kleingedruckten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen würde eine Kennzeichnungspflicht des Zutaten-Anteils auf der Vorderseite das Täuschungspotenzial „signifikant verringern“. Aktuell entscheiden Gerichte im Einzelfall, ob die werbliche Hervorhebung einer Zutat irreführend ist, wenn nur geringe Mengen enthalten sind.

foodwatch fordert: Werden einzelne Zutaten eines Produktes werblich in Bild oder Text hervorgehoben, muss der Hersteller den Anteil, den diese Zutat im Produkt ausmacht, in Prozentzahlen auf der Vorderseite nennen – gut sichtbar direkt bei der werblichen Hervorhebung.