Eine Tasse gefüllt mit cremiger Suppe, umgeben von frischen Champignons – so bewirbt GB Foods ihre „Heisse Tasse Champignon Creme“. Die Verpackung erweckt den Eindruck, es handele sich um ein Produkt mit hohem Gemüseanteil.
Mehr Schein als Sein
Die Tütensuppe besteht jedoch überwiegend aus modifizierter Kartoffelstärke, Palmöl sowie Glukosesirup und enthält lediglich zwei Prozent Gemüse – darunter 1,5 Prozent Champignons und Champignonextrakt. Doch wie schafft es GB Foods, dass die Heisse Tasse Champignon Creme trotz des geringen Gemüseanteils nach Champignons schmeckt? Aromen und Hefeextrakt – vermutlich verstärken diese Zutaten den Geschmack der nur zu 1,5 Prozent enthaltenen Champignonstücke und des Champignonextraktes. Und das, obwohl der Hinweis „natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ auf der Vorderseite keine Zugabe von Geschmacksverstärkern vermuten lässt. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, da Hefeextrakt und Aroma als Zutaten gelten und nicht als Zusatzstoffe. Dennoch führt es Verbraucher:innen in die Irre.
Verbraucher:innenreaktion
Die Verbraucherin Clara fühlte sich getäuscht und reichte das Produkt über das foodwatch-Portal schummelmelder.de für den Goldenen Windbeutel ein. Ihre Begründung: Die Verpackung wirbt, dass das Produkt „echtes Gemüse“ enthält. Das erweckt den Eindruck, es sei gesund und natürlich. Doch ein Blick auf die Zutatenliste offenbart: Emulgator E471, Palmöl, Zucker und Aromen.
GB Foods nutzt Gesetzeslücken
Es ist schwer zu glauben, dass eine so irreführende Verpackungsgestaltung legal ist. GB Foods nutzt geschickt die Schlupflöcher der EU-Gesetzgebung aus. Obwohl Lebensmittelinformationen „nicht irreführend“ sein dürfen und Hersteller die Menge beworbener Zutaten angeben müssen, reicht es aus, diese Angaben im Kleingedruckten zu verstecken. Die Verbraucherzentralen sind sich einig: Eine Pflicht zur klaren Kennzeichnung des Zutatenanteils auf der Vorderseite würde das Täuschungspotenzial deutlich reduzieren. Doch derzeit entscheiden Gerichte im Einzelfall, ob die werbliche Hervorhebung minimal enthaltener Zutaten zulässig ist.
Forderung nach mehr Transparenz
foodwatch fordert: Werden einzelne Zutaten eines Produktes werblich in Bild oder Text hervorgehoben, muss der Hersteller den Anteil, den diese Zutat im Produkt ausmacht, in Prozentzahlen auf der Vorderseite nennen – gut sichtbar direkt bei der werblichen Hervorhebung.
So reagiert GB Foods:
GB Foods hat in einer Mail zur Nominierung der Heissen Tasse Champignon Creme für den Goldenen Windbeutel Stellung bezogen.
Der Hersteller hebt hervor, dass die getrockneten Champignonstücke „der 11-fachen Menge frischer Pilze” und das Champignonsaftkonzentrat „sogar der 37-fachen Menge frischer Pilze” entsprechen. Aus foodwatch-Sicht ändert diese Angabe nichts daran, dass die tatsächliche Menge an Champignons im Endprodukt äußerst gering ist (1,5 Prozent). Auch rechtfertigt ein Gesamtgemüsegehalt von gerade einmal 2 Prozent nicht die prominente Bewerbung des Produkts mit dem Claim „mit echtem Gemüse” auf der Vorderseite der Verpackung.
Geänderte Verpackung
In der Mail kündigt GB Foods an: „Wir haben im Rahmen unserer kontinuierlichen Verpackungsoptimierung bereits vor einiger Zeit entschieden, ein neues Design einzuführen.” Der Claim „mit echtem Gemüse & Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe” werde ersetzt durch „Frei von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen”. Informationen zum Gemüseanteil werden auf der Rückseite zu finden sein. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber: Auch das Clean Label ist aus foodwatch-Sicht irreführend. Denn die in der Heissen Tasse enthaltenen Zutaten wie Aromen und Hefeextrakt wirken sehr wahrscheinlich geschmacksverstärkend.
Weitere Informationen und Quellen: