Schinken Spicker Mortadella Vegan von Rügenwalder Mühle

Hersteller Rügenwalder Mühle bewirbt seinen Veganen Schinken Spicker Mortadella auf der Vorderseite der Verpackung mit dem Claim „Auf Basis von Sonnenblumenkernen“. Tatsächlich enthalten sind jedoch gerade einmal 2 Prozent Sonnenblumenprotein. Das Produkt besteht überwiegend aus Trinkwasser, Rapsöl und Bambusfasern.

Auf Basis von Rapsöl

Laut Deutscher Lebensmittelbuchkommission sollte bei veganen und vegetarischen Ersatz-Lebensmitteln an „gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar auf die maßgeblich ersetzende Zutat“ hingewiesen werden. Wurst besteht zu einem großen Teil aus Fett – die Verbraucherzentrale schlussfolgert folglich: „Als ersetzende Zutat sollte deshalb auch das Pflanzenfett genannt werden“. Auf dem Veganen Schinken Spicker müsste also eigentlich stehen: „Auf Basis von Rapsöl.“

Denn wenn auf „Basis von“ draufsteht, erwarten die meisten Verbraucher:innen, egal ob Veganer oder nicht, eben die Zutat, die das Fleisch des Originalprodukts ersetzt. Das bestätigen auch aktuelle Studien.

Wurst besteht zu einem großen Teil aus Fett – die Verbraucherzentrale schlussfolgert folglich: „Als ersetzende Zutat sollte deshalb auch das Pflanzenfett genannt werden“. Auf dem Veganen Schinken Spicker müsste es also eigentlich lauten: „Auf Basis von Rapsöl.“

Verbrauchertäuschung

Nach Artikel 7 der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein. Das gilt zum Beispiel für die „Art“ oder „Zusammensetzung“ eines Lebensmittels – und genau das ist der Fall beim Schinken Spicker. Die EU nennt es irreführend, wir sagen: Der vegane Schinken Spicker von Rügenwalder Mühle ist Verbrauchertäuschung! Eingereicht hat den veganen Schinken Spicker die Verbraucherin Renate beim Schummelmelder.

So reagierte Rügenwalder Mühle: 

Rügenwalder Mühle hat in einer Mail auf die Nominierung des veganen Schinken Spickers zum Goldenen Windbeutel reagiert. Das Unternehmen kündigt an, den Claim „Auf Basis von Sonnenblumenkernen“ im Zuge einer aktuellen Sortimentsumstellung bis spätestens Ende September in „Mit Sonnenblumenprotein“ abzuändern. Aus foodwatch-Sicht ist das nur ein kleiner Schritt in Sachen Transparenz. Die Angabe „Mit 2 Prozent Sonnenblumenprotein“ wäre deutlich klarer und Verbraucher:innen könnten damit eine schnelle fundierte Entscheidung anhand der Vorderseite der Verpackung treffen. 

Weiter argumentiert Rügenwalder Mühle, dass „vegane Fleischalternativen eine noch recht neue Produktkategorie für Verbraucher:innen darstellen“ und sie sich bei der Deklaration zunächst darauf konzentriert haben, „die Quelle des wertgebenden Nährstoffs, also die des Proteins, zu benennen. Rapsöl ist keine Proteinquelle und daher nicht als maßgeblich ersetzende Zutat aufzuführen, um Irreführung zu vermeiden.“ foodwatch bleibt dabei: Der Claim „ Auf Basis von Rapsöl“ wäre aussagekräftiger. Denn es handelt sich bei diesem Produkt um ein Ersatzprodukt für Wurst, die üblicherweise deutlich mehr Fett als Protein enthält.