Nachricht 10.01.2014

Valensina verzichtet auf Fisch- und Schweinegelatine

Säfte von Valensina enthalten keine versteckten tierischen Bestandteile mehr. Dies hat der Hersteller gegenüber foodwatch erklärt. Valensina reagierte damit auf die Beschwerden zahlreicher Konsumenten. Bislang enthielt der  Multivitaminsaft von Valensina Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine, der Orange-Ananas-Saft wurde mit Schweinegelatine von Trübstoffen befreit – beides wurde auf dem Etikett nicht angegeben.

Nachdem foodwatch im Sommer 2012 öffentlich gemacht hatte, dass in vielen vermeintlich veganen oder vegetarischen Lebensmitteln Tierprodukte versteckt sind, forderten zehntausende Verbraucher eine bessere Kennzeichnung tierischer Bestandteile. Eine entsprechende E-Mail-Aktion von foodwatch an die Bundesregierung unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere unterzeichneten bis heute mehr als 80.000 Bürger. Einige Hersteller wie Eckes Granini (Hohes C) oder Milram hatten nach der Kritik bereits ihre Rezepturen geändert – nun folgte mit Valensina ein weiteres Unternehmen. Das zeigt: Wenn Konsumenten sich zusammenschließen, können sie etwas erreichen.

Versteckte Tiere im Einkaufskorb?

Trotzdem können Kunden im Supermarkt nicht sicher sein, ob versteckte Tiere im Einkaufskorb landen. Denn nach wie vor fehlt eine gesetzliche Regelung: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile muss dies nicht immer auf der Packung angegeben werden. Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips oder Cystein  (meist hergestellt aus Schweineborsten) zur Mehlbehandlung in Bäckereien – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, kann dies alles oder nichts bedeuten. Denn die Begriffe sind gerichtlich nicht definiert.

Gesetzentwurf von foodwatch fordert klare Kennzeichnung

Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. foodwatch meint: Wer auf tierische Bestandteile in Lebensmitteln aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen verzichten will, muss endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen.

Im September hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gesetzlich definiert werden sollen und die Bundesregierung aufgefordert, bei der EU eine zeitnahe Regelung dafür einzufordern. Die Initiative greift jedoch zu kurz: Bei Produkten wie Saft oder Chips erwarten viele Verbraucher schließlich keine tierischen Bestandteile – unabhängig davon, ob sie explizit als „vegetarisch“ beworben werden oder nicht. Auch wenn „vegetarisch“ und „vegan“ gesetzlich definiert würden, bleiben zahlreiche Kennzeichnungslücken bestehen, beispielsweise für Aroma oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs.