Bundesernährungsministerin Julia Klöckner will die Zahl der vorgeschriebenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben drastisch reduzieren. Gemeinsam mit den Amtstierärztinnen und -ärzten sowie dem Verband der Lebensmittelkontrolleure fordert foodwatch die Länder auf, dieses Vorhaben im Bundesrat zu stoppen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat einen Entwurf zur Reform der Lebensmittelüberwachung vorgelegt. Das Bundeskabinett hat bereits grünes Licht gegeben, jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Doch eine Verabschiedung des Klöckner-Entwurfs hätte eine deutliche Schwächung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zur Folge. Denn entgegen den Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums würde die vorgeschriebene Zahl von Betriebskontrollen drastisch reduziert.
Hohes Risiko, weniger Kontrollen
Insbesondere bei Betrieben in höheren Risikoklassen soll es weniger verpflichtende Kontrollen geben: Wo bisher beispielsweise tägliche Besuche vorgeschrieben waren, soll künftig nur noch wöchentlich kontrolliert werden; Betriebe in der zweiten Risikoklasse fallen von wöchentlichen auf monatliche Pflichtkontrollen zurück. Die personelle Situation in den ohnehin oft unterbesetzten Ämtern würde sich dadurch weiter verschärfen. Denn wie viele Kontrolleurinnen und Kontrolleure eingestellt werden, hängt vor allem auch davon ab, wie viele Pflichtkontrollen vorgeschrieben sind.
Keine Landesregierung darf diesem fehlgeleiteten Klöckner-Entwurf im Bundesrat zustimmen, dem zufolge sogar Skandalbetriebe aus der Kategorie des Wurstherstellers Wilke deutlich seltener kontrolliert werden müssten als bisher.foodwatch-Geschäftsführer
foodwatch: Bundesländer müssen Plan stoppen!
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Amtstierärzte und dem Verband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands fordert foodwatch alle Bundesländer auf, die Pläne von Julia Klöckner im Bundesrat zu stoppen. Anstatt die Lebensmittelüberwachung weiter zu schwächen, fordert foodwatch unabhängige Strukturen, Transparenz und einen konsequenten Vollzug der Lebensmittelüberwachung. Darüber hinaus müssen die nötigen Kontrollstellen aufgestockt werden, damit die Überwachungsbehörden ihren Aufgaben nachkommen können – anstatt die Vorgaben zu reduzieren, um den chronischen Personalmangel den Kontrollen anzupassen
Bundesrat könnte am 18. September entscheiden
Wie oft die Behörden so genannte Plankontrollen in den Lebensmittelbetrieben durchführen müssen, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) – es ist die zentrale, bundesweite Vorschrift für die Lebensmittelüberwachung . Abhängig von der Risikoeinstufung eines Betriebes ist festgelegt, wie viele Pflichtkontrollen eine Behörde dort durchführen muss. Die Vorschrift wird von Bundesregierung und Bundesrat verabschiedet. Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Bereits am 18. September könnte der Bundesrat über die Reform entscheiden.