„Monsterbacke“ beschäftigt Europäischen Gerichtshof
Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch", mit dem Hersteller Ehrmann den zuckrigen Fruchtquark „Monsterbacke" bewirbt, wird nun den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Der Fall zeigt beispielhaft, dass es an klaren gesetzlichen Vorgaben mangelt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute überraschend kein Urteil im Fall Monsterbacke verkündet, sondern will eine rechtliche Vorfrage zunächst vom EuGH geklärt wissen. Das bedeutet, dass sich die Entscheidung weiter verzögern wird – erfahrungsgemäß um mindestens eineinhalb Jahre.
Wettbewerbszentrale hatte 2010 Klage eingereicht
Geklagt hatte im Jahr 2010 die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ sei irreführend, so die Wettbewerbszentrale. Zwar weise das Produkt den gleichen Calciumgehalt auf wie Milch, es enthalte aber gleichzeitig eine große Menge Zucker. Ehrmann suggeriere Eltern mit dem Slogan dennoch, man könne das „tägliche Glas Milch“ durch zuckrigen Monsterbacke-Quark ersetzen. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage zunächst abgewiesen (31.05.2010), das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar 2011 die Auffassung der Wettbewerbszentrale jedoch bestätigt. Der BGH sah in der Aussage keine Irreführung, lässt nun jedoch einen Verstoß gegen die Europäische Verordnung über gesundheitsbezogene Werbeaussagen prüfen.
Täuschungsschutz erst nach jahrelangem Prozess
Der Fall Ehrmann zeigt beispielhaft, dass der Täuschungsschutz als ein Grundpfeiler des Lebensmittelrechts nicht konsequent durchgesetzt wird, sondern – bestenfalls – mühsam und mit ungewissem Ausgang vor Gericht erstritten werden muss. Dabei handelt es sich eben nicht um Einzelfälle, sondern um ein grundsätzliches Problem: Die Verbraucher werden systematisch getäuscht, im Supermarkt lauern die Monsterbacken überall. Es ist irrsinnig und zeigt das Versagen der Politik, dass eine offensichtlich täuschende Werbung alle Instanzen bis hin zum EuGH beschäftigen muss, Ausgang offen.
foodwatch fordert Gesetze zum Schutz vor Täuschung
Die Gesetzgeber in Deutschland und EU müssen endlich konkrete Gesetze zum Schutz vor Täuschung durchsetzen, damit so beworbene Produkte gar nicht erst in den Handel kommen: Es fehlt an einer transparenten Nährwertkennzeichnung, an einem Verbot der regelmäßig irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeaussagen und an einer Vorgabe, dass nur solche Lebensmittel als Kinderprodukte vermarktet werden, die auch wirklich für Kinder geeignet sind. foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan mit konkreten gesetzlichen Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können. Fordern auch Sie jetzt ehrliche Etiketten!