Nachricht 28.02.2014

NRW verschleiert mögliche Gesundheitsgefahren

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen täuschen die Öffentlichkeit über mögliche Gesundheitsgefahren im jüngsten Pferdefleisch-Fall. Während die Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Niederlanden erklärt, dass bei den verdächtigen Fleisch-Lieferungen nach Deutschland „die Lebensmittelsicherheit nicht garantiert“ werden könne, heißt es aus NRW: Es gebe „keine Hinweise“ auf Gesundheitsgefahren.

Die verdächtigen Fleisch-Lieferungen nach Deutschland seien „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ und die Lebensmittelsicherheit könne „nicht garantiert“ werden, warnen die Behörden in den Niederlanden. Die Ware sei nicht rückverfolgbar und könne nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Wie das Fleisch beschaffen ist und wie viel in Deutschland im Umlauf ist, ist völlig unklar.

Dennoch behaupten die Behörden in NRW bis heute, es gebe „keine Hinweise“ auf Gesundheitsgefahren. In der vergangenen Woche hatte das Landesverbraucherministerium in Düsseldorf alle Risiken sogar kategorisch ausgeschlossen und erklärt: „Eine Gesundheitsgefahr hat zu keiner Zeit bestanden.“

Grobe Irreführung der Öffentlichkeit

foodwatch kritisiert: Die Darstellung der deutschen Behörden zu dem aktuellen Pferdefleisch-Fall ist angesichts der Fakten aus den Niederlanden eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit. Bei dem jüngsten Pferdefleischskandal geht es nicht nur um Betrug, sondern um möglicherweise gravierende gesundheitliche Risiken für die Verbraucher. Es geht um Fleisch, das bis Januar 2014 produziert und ausgeliefert wurde. Doch diese Fakten wollen die deutschen Behörden offenbar gerne unter den Tisch fallen lassen – und wiegen die Öffentlichkeit in falscher Sicherheit.

Herkunft von 28.000 Tonnen Fleisch unklar

Die dem niederländischen Wirtschaftsministerium unterstehende Lebensmittelüberwachungsbehörde NVWA (Nederlandse Foedsel- en Warenautoriteit) teilte bereits am 6. Februar mit, dass die Sicherheit von insgesamt 28.000 Tonnen Fleisch aus den Niederlanden nicht garantiert werden könne, weil vielfach die Herkunft des gehandelten Fleisches unklar sei und nicht zurückverfolgt werden könne. Offenbar hat das niederländische Unternehmen Van Hattem Vlees BV, das neben Rind-, Ziegen- und Schaf- auch Pferdefleisch vertreibt, deutlich mehr Fleisch verkauft als offiziell im Wareneingang verzeichnet war. Auf den Wareneingangslisten fanden sich zudem mehr Pferde als zur Schlachtung durch die Behörden freigegeben worden waren. Es sei damit wahrscheinlich, dass undokumentiertes und nicht für den menschlichen Verzehr freigegebenes Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt sei, so die niederländische Behörde.

Gesundheitsrisiken ergeben sich aus möglichem Verderb, aufgrund von Vorerkrankungen oder verbreiteten krankmachenden Erregern ebenso wie aus Medikamentenrückständen oder sonstigen Kontaminationen, welche durch die ordentliche amtliche Fleischhygieneüberwachung ausgeschlossen werden sollen. Van Hattem Vlees hat zudem auch Pferdefleisch unter als Rindfleisch gekennzeichnete Chargen gemischt. Die niederländischen Behörden haben deshalb den Rückruf der gesamten Produktion der letzten zwei Jahre angeordnet.   

Behörden müssen Öffentlichkeit endlich informieren!

Für foodwatch ist klar: Bei den Fleischlieferungen aus den Niederlanden geht es nicht nur um Falschdeklarationen, sondern wegen der völlig unklaren Herkunft der verwendeten Pferde möglicherweise auch um Gesundheitsgefahren für die Verbraucher. Nach europäischem und deutschem Lebensmittelrecht müssen die Behörden die Verbraucher bei Gesundheitsgefahren umfassend informieren. foodwatch fordert daher, dass die Behörden die Karten auf den Tisch legen und sagen, von welchen betroffenen Produkten sie Kenntnis haben und was sie unternehmen, um diese aus dem Verkehr zu ziehen.

foodwatch sieht in dem aktuellen Fall einen erneuten Beleg dafür, dass die seit fast zehn Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel und Futtermittel von der Lebensmittelwirtschaft bis heute nicht gewährleistet sei und dies von Regierungen und Behörden offensichtlich hingenommen werde. Diese schwerwiegenden Probleme könnten nur durch detaillierte gesetzliche Vorgaben sowohl zum lückenlosen Informationsfluss über alle Stufen der Lebensmittelkette bis zum Lebensmitteleinzelhandel als auch durch konkrete Haftungsregelungen für die Markenhersteller und Handelskonzerne gelöst werden.

Hintergrund

Die niederländischen Behörden hatten Anfang Februar 2014 den Rückruf von insgesamt 28.000 Tonnen Fleischwaren angeordnet, die zwischen Januar 2012 und Januar 2014 produziert wurden. Grund sind Nachweise von Pferdefleisch-Erbgut  in verschiedenen Produkten der Firma, in denen kein Pferdefleisch deklariert war. Außerdem kann die Firma Van Hattem Vlees Widersprüche über Herkunft und Verbleib von Pferdefleisch nicht erklären.
Eine erste Warnmeldung zu nicht rückverfolgbarem Fleisch mit möglicherweise nicht deklarierten Pferdefleischanteilen aus den Niederlanden hatten die dortigen Behörden erstmals am 6. Februar 2014 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF verbreitet. Diese Warnung wurde am 21. Februar erneuert.

Den per gerichtlichem Eilverfahren eingelegten Widerspruch der Firma Van Hattem Vlees gegen die Maßnahmen der niederländischen Behörden hat das zuständige Gericht am 17. Februar 2014 unter Verweis auf die Artikel 18 („Rückverfolgbarkeit“) und 19 („Verantwortung für Lebensmittel: Lebensmittelunternehmer“) der EU-Basisverordnung 178/2002 abgewiesen. Bund und Länder haben das Geschehen bislang jedoch heruntergespielt und keine konkreten Angaben über den genauen Verbleib von in den vergangenen zwei Jahren nach Deutschland gelieferten Fleischwaren der Firma Van Hattem Vlees gemacht.