Das Bundesverfassungsgericht hat die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA zwar für verfassungskonform erklärt. Aber ein wichtiger Erfolg der foodwatch-Verfassungsbeschwerde: Entscheidungen der CETA-Ausschüsse müssen demokratisch legitimiert sein.
Im Sommer 2016 hatten foodwatch, Mehr Demokratie und Campact gemeinsam mit 125.000 Bürgerinnen und Bürgern eine Verfassungsbeschwerde gegen das CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada angestoßen. Die Kritik: Durch CETA kann eine neue und demokratisch unzureichend legitimierte Entscheidungsebene entstehen. Das Abkommen wird seit 2015 in Teilen vorläufig angewendet. Eine offizielle Unterzeichnung Deutschlands steht noch aus. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese vorläufige Anwendung als verfassungskonform erlaubt. Allerdings mit einigen wichtigen Einschränkungen:
Das Gericht stellt sicher, dass Entscheidungen der CETA-Ausschüsse demokratisch an die Bundesregierung und den Bundestag rückgebunden sein müssen. Diese Klarstellung hätte es ohne unsere Verfassungsbeschwerde nicht gegeben.Mehr Demokratie
Darüber hinaus betonte das Verfassungsgericht, dass der deutsche Vertreter im EU-Ministerrat ein Vetorecht hat. Ob CETA in seinem vollen Umfang verfassungskonform ist, ist nach wie vor offen. Die Schiedsgerichte beispielsweise, in denen Unternehmen Staaten verklagen könnten, waren nicht Teil des Urteils, da sie noch nicht angewandt werden. Eine weitere Klage ist möglich, wenn das Zustimmungsgesetz zu CETA in Deutschland konkrete Formen annimmt:
Wir behalten uns vor, erneut nach Karlsruhe zu ziehen, wenn das Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegt.