Nachricht 12.02.2019

Verfassungsgericht soll undemokratische Handelsabkommen prüfen

foodwatch, Campact und Mehr Demokratie wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob so genannte „EU-only“-Handelsabkommen rechtens sind. Der EU-Singapur-Deal könnte der erste Dutzender Verträge sein, bei denen die EU die Zustimmungspflicht der Mitgliedsländer umgeht. 

Anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament über das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) haben Mehr Demokratie, foodwatch und Campact eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. EUSFTA ist ein "EU-only-Abkommen". Diese Handelsabkommen will die EU künftig in zwei Teile aufspalten, einen für Investitionen und einen für Handel. Über den Handelsteil will sie ohne die Mitgliedstaaten entscheiden – damit will sie die Zustimmungspflicht der Mitgliedsländer umgehen.  Sollte das EU-Parlament dem Abkommen zustimmen, will das Bündnis nach Karlsruhe ziehen. Die Organisationen befürchten, dass Dutzende weiterer Verträge folgen werden, bei denen die Mitgliedstaaten beim Handelsteil außen vor bleiben.

Parlamente verlieren an Einfluss

Durch Abkommen wie dem EU-Singapur-Deal drohen mehr als nur investorenfreundliche Schiedsgerichte. Die Mitgliedstaaten können in wichtigen politischen Fragen umgangen werden. Dabei sind Umweltrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und viele andere Bereiche unmittelbar mit dem internationalen Handel verknüpft.

foodwatch, Campact und mehr Demokratie kritisieren, dass sich so gut wie jede Regelung eines EU-Mitgliedstaats in irgendeiner Form auf den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr auswirken kann. Die EU kann über diesen Weg leicht in die Mitgliedstaaten hineinregieren, ohne dass deren Parlamente darauf Einfluss haben. Umgekehrt sind in Handelsabkommen auch Politikbereiche enthalten, die in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen. 

Bürgerinnen und Bürger können sich der Beschwerde anschließen!

Ab dem 13. Februar können sich Wahlberechtigte über <link http: www.verfassungsbeschwerde.eu>www.verfassungsbeschwerde.eu beteiligen und Co-Beschwerdeführende werden. Die Kosten tragen die Organisationen. Eine Einreichung der kompletten Beschwerdeschrift beim Bundesverfassungsgericht ist noch vor Jahresmitte geplant. Die Organisationen gehen davon aus, dass die Entscheidung in diesem Fall maßgeblich für weitere Handelsabkommen sein wird.