Klagen gegen Online-Portal „Topf Secret“ gescheitert
Erstmals hat ein Verwaltungsgericht ein Urteil zur Online-Plattform „Topf Secret“ gefällt. Demnach müssen Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen an Bürgerinnen und Bürger herausgeben. Derzeit laufen deutschlandweit hunderte vergleichbare Gerichtsverfahren.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat zwei Klagen von Restaurantbetreibern vollumfänglich abgewiesen. Die Gastronomen hatten versucht, die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Augsburger Behörden an einem Bürger gerichtlich zu verhindern, der zuvor einen entsprechenden Antrag auf der Online-Plattform „Topf Secret“ gestellt hatte. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind die ersten Urteile im sogenannten Hauptsacheverfahren.
Informationsanspruch gemäß Verbraucherinformationsgesetz
Die Klagen der Restaurantbetreiber in Augsburg seien „nicht begründet“, heißt es in dem Urteil. Dem Bürger stehe „ein Anspruch“ auf „Informationserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu“, es gebe auch keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Regelungen des Gesetzes. Das Gericht widersprach zudem deutlich der Rechtsauffassung des Lobbyverbands der Hotels und Gaststätten (DEHOGA), wonach nur Behörden Kontrollberichte veröffentlichen dürften.
„Topf Secret soll für mehr Transparenz sorgen“
Bislang wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf „Topf Secret“ können Verbraucherinnen und Verbraucher nun die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen - auch solche, die die Behörden bislang geheim halten.
28.000 Anträge in 6 Monaten
Seit Start des Portals Mitte Januar haben mehr als 16.000 Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden die Hygiene-Berichte von rund 28.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. In den meisten Fällen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden. Die Kontrolleure haben in vielen Betrieben erwartungsgemäß keine Beanstandungen festgestellt. Schwere Hygiene-Mängel hat es zum Zeitpunkt der jeweiligen Kontrollen aber zum Beispiel bei einem McDonald’s in Sinsheim, einem Subway in Karlsruhe und einer Filiale des Hotel Mercure in Leipzig gegeben.
Bürgerinnen und Bürger dürfen die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen erfahren. Die Klagewelle gegen Deutschlands auskunftsbereiten Behörden läuft ins Nichts. Die Gastro-Lobby versucht mit großem Einsatz, Transparenz über die Hygiene-Kontrollen zu verhindern. Damit schützt sie die Schmuddelbetriebe und schadet dem Großteil der Branche – denn drei Viertel der Betriebe schneiden bei Lebensmittelkontrollen sehr gut ab!Leiter Recherche & Kampagnen bei foodwatch