Bund-Länder-Aktionsplan: Nicht prüfen – umsetzen!
Neuer Lebensmittelskandal – neuer „Aktionsplan“: Bund und Länder haben sich nach ihren Beratungen über falsch deklariertes Pferdefleisch auf einen 10-Punkte-Plan geeinigt. Drei Punkte sind darin entscheidend – wenn sie denn nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt werden.
Im aktuellen Skandal um falsch deklariertes Pferdefleisch tat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) das, was sie in solchen Fällen gerne tut: Sie legte einen „Aktionsplan“ vor. Am 17. Februar veröffentlichte ihr Ministerium ein mit „Aufklärung - Transparenz - Information - Regionalität“ betiteltes Papier, das als Grundlage für Beratungen von Bund und Ländern dienen sollte. Das Urteil von foodwatch zu den sieben Punkten war eindeutig: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind eine folgenlose Ankündigungspolitik. Die Ministerin schont die eigentlich Verantwortlichen und täuscht mit Scheinmaßnahmen darüber hinweg, dass sie die entscheidenden Schwachstellen nicht beseitigen will.
Beratungen von Bund und Ländern
Heute dann tagten die Verbraucherminister aus Bund und Ländern zu den Vorfällen um falsch deklariertes Pferdefleisch und einigten sich auf einen gemeinsamen, nun zehn Punkte umfassenden, Aktionsplan. Die Bundesländer haben offenbar die Substanzlosigkeit der Vorschläge der Bundesverbraucherministerin erkannt und den von Frau Aigner vorgelegten 7-Punkte-Aktionsplan um drei weitere Punkte erweitert. Entscheidend aus Sicht von foodwatch ist nun, ob drei Punkte nicht nur angekündigt, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden:
1. konkrete Untersuchungspflichten für Hersteller, und bei Eigenmarken für den Handel
2. Unternehmensstrafen, die sich am Gewinn orientieren, sowie
3. die Ausweitung der Informationspflichten von Unternehmen und Behörden. Denn es ist absurd, dass ein Bundesland – wie aktuell in Nordrhein-Westfalen geschehen – als Ergebnis der amtlichen Lebensmittekontrolle zwar den Fund falsch deklarierter Pferdefleischprodukte vermelden kann, wegen verfehlter Bundesgesetze die Namen der Produkte aber nicht nennen darf.
Nicht nur ankündigen – auch umsetzen!
foodwatch wird genau hinschauen, ob den Worten nun auch Taten folgen. Denn nur wenn es klare Vorgaben gibt, dass der Handel für seine Eigenmarken geradestehen muss, könnten Skandale wie der aktuelle in Zukunft verhindert werden. Über Monate hinweg belieferte der französiche Hersteller Comigel Handelsketten in ganz Europa – ohne, dass irgendjemand etwas bemerkt haben will.
Handel muss haften
Bisher sind die Haftungsverpflichtungen des Handels völlig unzureichend. Die Handelsketten verkaufen Produkte unter ihrem eigenen Namen, für deren Qualität und Rechtskonformität sie strafrechtlich aber faktisch nicht belangt werden können.
Der zentrale Punkt ist: Den Handelskonzernen müssen konkrete Untersuchungspflichten für ihre Eigenmarken vorgeschrieben werden. Liegt dann Ware in den Regalen, die nicht den Gesetzen entspricht, müssen die Konzerne dafür auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Denn erst dann – wenn Strafen in Millionenhöhe drohen – werden die Konzerne schon aus Eigeninteresse endlich für korrekte Ware sorgen.