Eigentlich wollte der Bundesrat heute über die umstrittene Haltung von Sauen im Kastenstand entscheiden. Doch der Punkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Nun wird frühestens am 13. März entschieden.
Die Länderkammer sollte heute über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung abstimmen, nach dem die tierquälerische Haltung von Sauen im Kastenstand für weitere 17 Jahre erlaubt bleiben sollte. Im Vorfeld gab es starke Proteste. Über eine E-Mail-Aktion von foodwatch hatten mehr als 100.000 Menschen die Grünen aufgefordert, das Vorhaben im Bundesrat zu stoppen - die Stimmverhältnisse in der Länderkammer würden es ihnen erlauben. Nun wurde die Abstimmung vertagt, eine Entscheidung ist frühestens Mitte März zu erwarten. Das ist ein Zeichen dafür, dass der Protest wirkt!
Jede Verlängerung der Kastenstandhaltung ist tierschutzwidrig und ein Verstoß gegen das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.Veterinärmediziner und internationaler Kampagnendirektor bei foodwatch
Das halbe Leben zwangsfixiert
Millionen Sauen in Deutschland verbringen mehr als ihr halbes Leben eingesperrt in engen Kastenständen, eingezwängt zwischen Metallstangen, ohne jeden Bewegungsspielraum. Auch nach der Geburt werden die Tiere mit Hilfe von Metallstangen fixiert. So werden die intelligenten und fürsorglichen Tiere davon abgehalten, sich um ihre Ferkel zu kümmern. Das Hauptargument der Kastenstand-Befürworter ist, dass so weniger Ferkel von den Müttern erdrückt werden, wenn sich die großen und schweren Tiere hinlegen. Doch das ließe sich besser durch mehr Platz und eine bessere Betreuung der Tiere verhindern. Schweden hat den Kastenstand bereits 1988 verboten, Großbritannien 1991 und die Schweiz 1997. Auch in den Niederlanden, Österreich und Norwegen gelten inzwischen Verbote.