Gebühren für Behörden- Auskunft „rechtswidrig“
1.132 Euro sollte foodwatch für eine Auskunft zur Uranbelastung von Mineralwässern aus Bayern zahlen. Dagegen hat foodwatch geklagt – und gewonnen: Das Verwaltungsgericht München hat die Gebührenfestsetzung des Bayerischen Umweltministeriums für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für rechtswidrig erklärt.
foodwatch hatte im August 2008 beim Umweltministerium des Freistaats Bayern Auskunft über die dort vorliegenden Messwerte zur Uranbelastung von Mineralwässern beantragt. Für die Auskunft – die zudem erst deutlich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgte – setzte das Ministerium eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro sowie Auslagen von 132 Euro fest. Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht München nun auf und erklärte die Gebührenfestsetzung des Bayerischen Umweltministeriums für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für „rechtswidrig" und „nicht nachvollziehbar“. Die Richter gaben damit der Klage von foodwatch gegen den Kostenbescheid des Ministeriums umfassend statt (Az M 18 K 08.5934).
Richter: Gebühren dürfen nicht abschreckend wirken
Eine Gebühr müsse verhältnismäßig sein, betonten die Richter. Es darf weder ein grobes Missverhältnis zwischen behördlicher Leistung und Gebühr bestehen, noch dürfen vermeidbare Amtshandlungen in Rechnung gestellt werden oder die Höhe der Gebühren vom Informationsgesuch abschrecken. „Gemessen an diesen Grundsätzen sind die […] Gebühren und Auslagen in der konkret festgesetzten Höhe rechtswidrig“, heißt es im Urteil. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Behörde „über das vom VIG geforderte Maß hinaus tätig geworden“ ist. Das Bayerische Umweltministerium hatte Stellungnahmen bei 118 Mineralwasserabfüllern eingeholt – obwohl eine Anhörung der Unternehmen gar nicht erforderlich war. „Der Urangehalt von Mineralwässern kann […] von jedermann durch Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt“, stellt das Gericht klar.
foodwatch fordert umfassende VIG-Reform
Der Fall zeigt geradezu beispielhaft, warum das VIG nicht im Sinne der Verbraucher funktioniert: Das wachsweich formulierte Gesetz verunsichert die Beamten offenbar so sehr, dass sie vor der Herausgabe von Informationen sicherheitshalber auch dann bei den Unternehmen um Erlaubnis fragen, wenn dies gar nicht erforderlich ist – nach dem Prinzip: Im Zweifel für die Wirtschaft und gegen die Bürgerrechte. Die Münchener Richter haben das mangelhafte Gesetz entscheidend präzisiert und die foodwatch-Kritik an der Gebührenpraxis der Behörden bestätigt. Von den klaren Vorgaben des Gerichts werden alle Bürger profitieren. Künftig sollte der Versuch, sie mit abschreckenden Gebühren von einer Anfrage abzuhalten, tabu sein.
foodwatch fordert von der Bundesregierung eine umfassende VIG-Reform. Ein Praxistest hatte gezeigt, dass rund 80 Prozent der Anfragen nicht beantwortet werden.