Keine Neuzulassung von Glyphosat!
foodwatch fordert: Das europäische Vorsorgeprinzip muss ernst genommen werden. Das heißt, im Zweifel muss zum Schutze der Verbraucher gehandelt werden – nicht nur bei Glyphosat. Die Hinweise auf eine Krebsgefahr durch Glyphosat sollten demnach ausreichen, damit der Wirkstoff keine neue Zulassung erhält.
In der EU gilt das „Vorsorgeprinzip“ (laut EU-Basisverordnung 178/2002). Aus diesem Prinzip folgt: Solange die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat wissenschaftlich umstritten sind, muss im Zweifel zum Schutze der Verbraucher gehandelt werden. Ganz grundsätzlich gilt: Substanzen, die ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher bergen können, haben auf dem Acker nichts verloren. Dazu gehören auch Glyphosat-Präparate.
foodwatch fordert:
- Bei Glyphosat stehen seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum, insbesondere durch die Veröffentlichung der Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation (IARC). Solange diese nicht widerlegt sind, fehlt jede Grundlage dafür, dem Wirkstoff eine erneute Zulassung auszusprechen.
- Wenn es, ob bei Einzelwirkstoffen oder bei Präparaten in ihrer tatsächlichen Zusammensetzung, substantielle Hinweise auf Risiken gibt, dürfen diese nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Wurde einem Mittel die Zulassung bereits erteilt, so ist sie sofort zu entziehen, wenn entsprechende Hinweise auftauchen. Dadurch wird auch die Gefahr gebannt, dass die Agrarwirtschaft beim Wegfall eines potenziell riskanten Mittels auf ein anderes, ebenfalls riskantes Mittel zurückgreift.
- Bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen nur noch solche Einzelwirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.
Aus Sicht von foodwatch jederzeit vorzuziehen ist eine Landwirtschaft, die ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder etwa das Schwermetall Kupfer im Obstbau auskommt. Das gilt für die gesamte Landwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch.