Neue EU-Kontrollverordnung: Ein Fortschritt nur für Betrüger
Der Skandal um Pferd statt Rind in Lasagne, Döner und Co. erschütterte im Frühjahr 2013 ganz Europa. Besserung sollte eine neue „EU-Kontrollverordnung“ bringen, auf die sich Kommission, EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten nun geeinigt haben. Doch die neuen Regeln sorgen nicht etwa dafür, dass Behörden künftig bei Täuschung, Betrug oder ekelerregenden Zuständen unverzüglich informieren. Nein, sie dürfen das nicht einmal, sondern müssen „geschäftliche Interessen“ der Unternehmen berücksichtigen.
Der eigentliche Skandal im Frühjahr 2013 war, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Unklaren gelassen wurden, in welchen Produkten Pferd statt Rind steckte, obwohl auch bei amtlichen Kontrollen Produkte aufgefallen waren. Die neue Kontrollverordnung ändert das nicht, sondern verschlimmert die Situation sogar noch. Denn sie erlaubt Unternehmen erstmalig im europäischen Lebensmittelrecht, sich auf den Schutz von Geschäftsinteressen zu berufen und so behördliche Veröffentlichungen von Gesetzesverstößen zu verhindern. Explizit nimmt die Verordnung Bezug auf „geschäftliche Interessen“ (siehe <link file:13383 download>Verordnungstext Artikel 7 Absatz 2 Ziffer b, S. 31).
Abwägung selbst bei Gesundheitsgefahren
Selbst bei potentiellen Gesundheitsgefahren müssen die Behörden künftig prüfen, wie groß das Risiko ist und ob „ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Informationen besteht“. Bisher sind die Behörden zumindest bei Gesundheitsgefahren in jeden Fall dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. In Zukunft jedoch dürften sich die Beamten, selbst wenn es um Gesundheitsgefahren geht, aus Sorge vor Klagen im Zweifel für eine Geheimhaltung entscheiden. Damit führt die neue Verordnung nicht zu mehr Lebensmittelsicherheit, sondern zu einem besseren Schutz für Betrüger. Von skandalösen Zuständen wird die Öffentlichkeit künftig oft gar nicht erst erfahren.
Nachdem sich EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedsstaaten im sogenannten „Trilog-Verfahren“ auf diesen Entwurf geeinigt haben, müssen nun noch das Europäische Parlament und der Agrarrat zustimmen. Dies wird voraussichtlich im Oktober 2016 geschehen. Grundlegende Änderungen sind dabei jedoch nicht zu erwarten.
foodwatch fordert Information der Öffentlichkeit
Richtig wäre aus Sicht von foodwatch gewesen, auf größtmögliche Transparenz zu setzen: Denn nur wenn Betrügereien und Gesundheitsrisiken öffentlich werden, wird die Lebensmittelwirtschaft wirklich alles tun, um lebensmittelrechtliche Vorgaben wirklich immer einzuhalten. foodwatch fordert, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen grundsätzlich zu veröffentlichen, wie es Dänemark seit über zehn Jahren erfolgreich tut: Bei Restaurants und Lebensmittelgeschäften mit einem leicht verständlichen Smiley-Symbol direkt vor Ort. Das ließe sich auch auf nationaler Ebene regeln. Unterstützen Sie mit mehr als 80.000 Menschen diese Forderung und unterzeichnen Sie unsere E-Mail-Aktion!
(Bild: fotolia.com/brandex)