„Analog-Käse“ als Imitat kennzeichnen!
Sieht aus wie Käse, zieht Fäden wie Käse – ist aber keiner. So genannter Analog-Käse führt Verbraucher in die Irre: Getarnt als geriebener „Pizza-Mix“ im Handel oder geschmolzen auf dem Baguette am Imbissstand wirkt die Mischung aus pflanzlichen Fetten, Stärke und Geschmacksverstärkern wie echter Käse aus Milch.
Durch Medienberichterstattung haben mittlerweile viele Verbraucher von „Analog-Käse“ gehört – ein Begriff, der mit der Realität nicht viel zu tun hat. Denn von echtem Käse, also einem Naturprodukt aus Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch, ist das chemische Gemisch weit entfernt. Mit Pflanzenfett (zum Beispiel Palmöl), Eiweiß, Stärke, Geschmacksverstärkern und anderen Zusatzstoffen wird der Geschmack von Gouda, Mozzarella oder Feta nachgeahmt.
Lebensmittelherstellern und Gastronomie dient das Imitat als billiges Ersatzprodukt für echten Käse. So preist ein Anbieter auf seiner Internetseite 100 Kilogramm „Analogkäse“ für 148 Euro an – als „kosteneffektive, kontinuierlich verfügbare Alternative zu traditionellem Pizzakäse“. 100 Gramm Käse-Imitat kosten demnach nicht einmal 15 Eurocent.
Behörden geben Wissen nicht weiter
Verbraucher können kaum erkennen, wenn ihnen Pseudo-Käse untergejubelt wird. Käse-Ersatz findet sich im Handel unverfänglich als „Pizza-Mix“ oder „Sandwich-Scheiben“, auch bei überbackenen Produkten in Bäckereien oder Imbissen könnte Pseudo-Käse eingesetzt worden sein – die Bezeichnung „Käse“ kann einfach umgangen werden.
Denn wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein. Wenn Händler, Imbissbetreiber oder Gastwirte ihren Kunden dennoch Pseudo-Käse als Käse verkaufen, ist das illegal – aber keinesfalls ausgeschlossen. Nach Angaben der Lebensmittelkontrollbehörden in den Bundesländern kommt es zu zahlreichen Deklarationsverstößen, gerade bei Fast-Food-Imbissen, in denen Kunstprodukte als Käse verkauft werden. Doch die Behörden geben ihr Wissen nicht an die Verbraucher weiter, die Betrüger werden nicht genannt.
Kontrollergebnisse veröffentlichen, Imitate kennzeichnen
Verbraucher haben das Recht zu erfahren, welche Produkte sie konsumieren. Deshalb...
- ...muss so genannter Analog-Käse künftig deutlich als „Imitat“ gekennzeichnet werden, ob im Handel oder auf der Speisekarte.
- ...müssen die zuständigen Länderbehörden Informationen über falsche Deklarationen unverzüglich an die Verbraucher weitergeben und die Betrüger nennen. Das schützt auch die Wettbewerber, die ihre Kunden ehrlich informieren.