Angriff auf die Demokratie

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Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA behindert die Verbesserung und Stärkung von Umwelt- und Verbraucherstandards für beide Vertragspartner. Schlimmer noch: TTIP und CETA können künftige Regulierungen – zum Vorteil der Konzerne – ganz verhindern. Das ist ein Angriff auf unsere Demokratie.

Bessere Lebensmittelkennzeichnung, bessere Tierhaltungsbedingungen umweltfreundlichere Landwirtschaft und, und, und – es gäbe viele Möglichkeiten, ein Freihandelsabkommen zu einer echten Verbesserung von Umwelt- oder Verbraucherstandards auf beiden Seiten des Atlantiks zu nutzen. Doch die Chance wird vertan, denn die Mechanik von TTIP zielt nicht auf eine Erhöhung und Stärkung gesellschaftspolitisch relevanter Standards. Im Gegenteil: Das Kernproblem von TTIP ist, dass eine derartige Entwicklung erschwert bzw. verhindert wird. Ursächlich dafür ist die in TTIP und auch in CETA angestrebte regulatorische Kooperation in Verbindung mit der völkerrechtlichen Bindung eines solchen Freihandelsabkommens.

Schon aus dem Verhandlungsmandat geht hervor, dass bei TTIP eine weitreichende Zusammenarbeit zwischen EU und USA bei Regulierungsmaßnahmen vorgesehen ist. Mit anderen Worten: Bevor die EU ein Gesetz verabschiedet, das Auswirkungen auf den transatlantischen Handel hat, müsste sie das Gespräch mit den USA suchen und eine gemeinsame Lösung anstreben. Allein dies könnte Gesetzgebungsverfahren erheblich verzögern, Vorhaben verwässern. Erst nach einem Scheitern der Gespräche könnte sich die EU entscheiden, gegen den erklärten Willen der Amerikaner dennoch eine Regulierung zu verabschieden.

Vertragsstrafen und Klagen an Schiedsgerichten möglich

Allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: Gesetze, die unter den in einem TTIP-Vertrag behandelten Bereiche fallen, müssen künftig „TTIP-kompatibel“ sein. Denn bei einem Freihandelsabkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der für die Gesetzgeber auf beiden Seiten des Atlantiks bindend ist. Zwar können sich diese – theoretisch – darüber hinweg setzen. Doch stehen Gesetze im Widerspruch zu TTIP, droht ganz praktisch die Gefahr von Vertragsstrafen und Schiedsgerichtsklagen aus den USA.

Regulatorische Kooperation und völkerrechtliche Bindung – beides würde die Arbeit der Gesetzgeber spürbar einschränken. Aus Sicht von foodwatch ein Angriff auf die Demokratie, weil Fortschritte bei den Verbraucher- oder Bürgerrechten in Rücksicht auf Konzerninteressen erschwert, wenn nicht verhindert würden.

Bei dieser Sorge handelt es sich keineswegs um die blühende Fantasie der TTIP-Kritiker. foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel schriftlich auf diesen Punkt angesprochen. Die Antwort, verfasst in der Abteilung für Internationale Wirtschaftspolitik des Bundeskanzleramtes im September 2014 ist hinreichend klar:

„Das TTIP-Verhandlungsmandat stellt klar, dass TTIP das Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt lassen soll, legitime Gemeinwohlziele wie den Umwelt- oder Gesundheitsschutz in nicht diskriminierender Weise zu verfolgen. Allerdings trifft es zu, dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten durch konkrete Vereinbarungen über eine engere transatlantische Regulierungszusammenarbeit, etwa im Rahmen einer gegenseitigen Anerkennung von Standards, in Teilen eingeschränkt werden kann.“

Freihandelsabkommen behindert Verbesserung der Standards 

Was genau das bedeutet, lässt sich am besten mit einem – naturgemäß hypothetischen – Beispiel aufzeigen. Würden USA und EU beispielsweise im TTIP-Vertrag ihre Vorschriften für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gegenseitig anerkennen, so könnten diese – aus Verbrauchersicht unzureichenden – Standards nicht mehr einseitig verändert, also verbessert werden. Der EU wäre es dann praktisch unmöglich, zum Beispiel die von vielen Verbrauchern geforderte, farblich unterstützte Ampelkennzeichnung für Zucker, Fett und Salz einzuführen. Das Recht dazu hätten sie zwar, sie könnten es jedoch kaum nutzen. Der Völkerrechtler Prof. Dr. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt in einem Brief an foodwatch aus:

„Verpflichten sich die Vertragsparteien eines völkerrechtlichen Abkommens zur wechselseitigen Anerkennung folgt daraus, dass sie verpflichtet sind, Produktzulassungen der jeweils anderen Seite anzuerkennen. Damit wird zwar die eigene Regulierungsautonomie nicht eingeschränkt. Allerdings können die eigenen Standards nicht mehr auf importierte Produkte angewandt werden, soweit eine Verpflichtung zur Anerkennung der anderen Standards besteht.“

Mit anderen Worten: Wollte die EU eine Ampelkennzeichnung einführen, könnte sie dies nur für die Produkte europäischer Anbieter vorschreiben, amerikanische Produkte ohne „Ampel“ müsste sie weiter zulassen. Eine solche Situation jedoch würde eine unzulässige Diskriminierung von EU-Unternehmen darstellen, einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und wäre zudem politisch wohl kaum durchsetzbar.

TTIP könnte bessere Gentechnik-Kennzeichnung verhindern

Einem unveröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von August 2014 (Titel: „EU-Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aus mit GVO gefütterten Tieren“; GVO=genveränderte Organismen) zufolge könnte ein TTIP-Abkommen auch eine bessere Kennzeichnungspflicht für Agrargentechnik in Lebensmitteln aushebeln. Bislang müssen in der EU nur direkt genveränderte Zutaten in Lebensmitteln gekennzeichnet werden – nicht aber tierische Lebensmittel, bei deren Produktion genveränderte Futtermittel eingesetzt wurden. Wollte die EU diese Kennzeichnungslücke schließen und eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Agrargentechnik erlassen, sähe sie sich einem Risiko von Klagen gegenüber. Denn Gentechnik ist vor allem bei den europäischen Verbrauchern nicht beliebt, ihre Kenntlichmachung daher ein Handelshemmnis – besonders aus Sicht von Herstellern in den USA, wo Agrargentechnik wesentlich verbreiteter ist und überhaupt nicht gekennzeichnet werden muss. Die Parlamentswissenschaftler gehen sogar noch weiter. Ihrem als vertraulich („nur für den Dienstgebrauch“) gekennzeichneten Gutachten im Auftrag des Grünen-Abgeordneten Harald Ebner zufolge kann schon die Tatsache, dass über TTIP verhandelt wird, entsprechende Gesetze verhindern. Denn die Europäische Kommission ist durch ihr Verhandlungsmandat verpflichtet, auf einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss hinzuarbeiten und diesen nicht durch neue Kennzeichnungsvorgaben – sprich: Handelshemmnisse – zu desavouieren.

Die größten zu erwartende Probleme bei TTIP sind also nicht etwa die Absenkung bestehender Standards. Vielmehr könnte das Abkommen eine künftige Verbesserung der in vielerlei Hinsicht schlechten Standards verhindern. Für die Konzerne eine gute Aussicht: Für sie wäre TTIP dann ein Weg, künftig Regulierung zu verhindern, zu verzögern oder zu verwässern.