Staatsrechtler: Geheimes Gremium ist verfassungswidrig
- Produktbezeichnungen
Keine Legitimation, keine Transparenz, keine ausreichende Kontrolle: Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen verstößt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gegen das Grundgesetz. Das Gremium, das gängige Produktbezeichnungen und -zusammensetzungen festlegt, habe „keinerlei demokratische Legitimation“, sagte er dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. foodwatch fordert die Abschaffung des Geheim-Gremiums.
Prof. Rixen, der an der Universität Bayreuth Verfassungsrecht lehrt, ist in seiner Einschätzung über die Lebensmittelbuch-Kommission eindeutig. In einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Spiegels (Ausgabe 51/15.12.2014) sagte er: „Da liegt das Problem, denn die [von der Kommission festgesetzten] Leitsätze wirken wie Gesetze, ohne offiziell Gesetze zu sein.“ Das Bundesernährungsministerium habe „keine Kontrolle über das Gremium“, so der Jurist weiter. „Ist es einmal berufen, sieht die Geschäftsordnung weder effektive Einflussmöglichkeiten vor, noch können Mitglieder der Kommission abgesetzt werden – selbst wenn sie Parlamentsgesetze missachten.“
Gremium „ohne demokratische Legitimation“
In dem in Fachkreisen renommierten Deutschen Verwaltungsblatt (Heft 15/2014) hatte Rixen bereits geschrieben: „Die Aufgabe, Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger als Lebensmittelkonsumenten zu schützen, darf unter dem Grundgesetz nicht länger an ein Gremium delegiert werden, das ohne demokratische Legitimation darüber mitentscheidet, ob fundamentale Grundrechte bei der Ernährung real wirksame oder nur rhetorische Größen sind. Die bisherige Konstruktion der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist verfassungsrechtlich unhaltbar geworden.“
foodwatch fordert: Lebensmittelbuch-Kommission abschaffen!
foodwatch forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt erneut auf, das Gremium abzuschaffen. Denn aus Sicht von foodwatch ist die Kommission ein demokratisches Fehlkonstrukt. Das Geheim-Gremium hat oft genug irreführende Produktbezeichnungen legitimiert und aufgrund der Veto-Macht der Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Produktbezeichnungen verhindert. Die Forderung von foodwatch: Die Kommission muss endlich abgelöst werden durch ein demokratisches und transparentes Verfahren, bei dem zum Beispiel das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Leitsätze erarbeitet und sich dabei an der Erwartung der Verbraucher, nicht aber an den ökonomischen Interessen der Hersteller orientiert.
Veto-Macht der Lebensmittel-Lobby
Die geheim tagende Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Das Gremium erarbeitet sogenannte Leitsätze zur Produktkennzeichnung und -zusammensetzung. Diese sind zwar formal unverbindlich, doch weil sich Hersteller, die amtliche Lebensmittelüberwachung und auch Gerichte permanent an ihnen orientieren, erlangen sie normativen Charakter – das bedeutet, sie sind mit Gesetzen vergleichbar. Acht der 32 Mitglieder der Kommission stammen aus der Lebensmittelwirtschaft. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass sie mit ihren acht Stimmen alle Entscheidungen blockieren können. In der Vergangenheit mutete die Lebensmittelbuch-Kommission den Verbrauchern zahlreiche irreführende Produktbezeichnungen zu: Schokoladenpudding, der nur einen Mini-Anteil Kakao enthält ist demnach ebenso Usus wie Kirschtee ohne Kirschen oder Lachs-Imitat, das unter dem Namen „Alaska-Seelachs“ verkauft wird.
Geheim-Gremium ohne Kontrolle durch das Parlament
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Stephan Rixen argumentiert im Kern wie folgt: Der Schutz vor Gesundheitsgefahren und Irreführung ist eine staatliche Aufgabe. Damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt wird, muss die Information über Lebensmittel verlässlich sein. Die Arbeit der Lebensmittelbuch-Kommission ist wie eine Rechtsetzung zu bewerten, da die von der Kommission erarbeiteten Leitsätze vom Ministerium veröffentlicht werden und sich Gerichte wie Hersteller darauf berufen. Wer aber an Rechtssetzung, noch dazu in einem grundrechtsrelevanten Bereich, mitwirkt, muss hinreichend demokratisch legitimiert sein – bei der Kommission ist dies aber nicht der Fall: Weder gibt es konkrete Arbeitsaufträge des Parlaments, noch kontrolliert das Ministerium die Kommissionsarbeit effektiv. Hat es die Mitglieder des Gremiums einmal ernannt, gibt es die Kontrolle ab – nicht einmal bei klaren Gesetzesverstößen kann es Mitglieder abberufen.
Interview mit Prof. Stephan Rixen: Der Spiegel, Ausgabe 51 vom 15.12.2014, S. 63 („Das Ministerium hat keine Kontrolle“)
Aufsatz von Prof. Stephan Rixen im Deutschen Verwaltungsblatt, Heft 15/2014, S. 949 ff. („Legitimationsdefizite des Lebensmittelrechts – Zur demokratischen Legitimation der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission“)