Warnhinweis für Azofarbstoffe
Azofarbstoffe färben Bonbons, Brausen, Gummibärchen oder Speiseeis knallig bunt. Doch die Farben, die den Kindern Spaß machen, werden mit gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht. Schon seit Jahren weisen Wissenschaftler darauf hin, dass die synthetischen Farbstoffe an der Entstehung des Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) beteiligt sein könnten. 2007 kam beispielsweise eine Studie im Auftrag der britischen Lebensmittelbehörde FSA zu dem Ergebnis, dass Kinder nach dem Verzehr solcher Färbemittel verstärkt ein hyperaktives Verhalten an den Tag legen. Laut der Universität Bielefeld leiden in Deutschland drei bis zehn Prozent der Kinder an dem sogenannten Zappelphilipp-Syndrom.
Hersteller ändern Rezepturen
Die EU hat nun seit dem 20. Juli 2010 den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ für jeden Hersteller zur Pflicht gemacht, der die umstrittenen Stoffe einsetzt. Die neue Regelung gilt für die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Chinolingelb (E 104), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129) und Cochenillerot (E 124). Die Pflichtkennzeichnung ist gut und ein Schritt in Richtung mehr Transparenz. Und bereits im Vorfeld hat sie gewirkt: So haben einige Hersteller wie etwa Haribo Azofarbstoffe durch andere ersetzt, um Warnhinweise zu vermeiden. Das zeigt erstens, wie einfach umstrittene Stoffe ersetzt werden können. Und andererseits, dass Selbstregulierung im Lebensmittelmarkt nicht funktioniert: Viele Hersteller handeln erst dann, wenn sie müssen oder zu mehr Transparenz verpflichtet werden.
Fraglich bleibt allerdings, warum die EU nur einen Warnhinweis vorschreibt, anstatt gesundheitlich umstrittene Zusatzstoffe gleich zu verbieten. Auf die meisten Zusatzstoffe könnte schließlich leicht verzichtet werden.