Zusatzstoff mit krebserregendem Ethylenoxid verunreinigt
Große Mengen des Zusatzstoffs Johannisbrotkernmehl (E410) sind mit krebserregendem Ethylenoxid belastet. Doch während in Frankreich bereits hunderte Produkte zurückgerufen wurden, fehlt in Deutschland jede Warnung der Öffentlichkeit.
Seit Mitte Juli steht fest: Eiscremes, Konfitüren, Fleisch- und Backwaren, die mit Ethylenoxid belastetes Johannisbrotkernmehl enthalten, müssen öffentlich zurückgerufen werden – darauf haben sich die Mitgliedsländer der EU geeinigt. In Frankreich wurden bereits hunderte Eiscremes mit E410 vom Markt genommen. In Deutschland ist hingegen auf dem behördlichen Portal www.lebensmittelwarnung.de bisher keine einzige Warnung zu belastetem E410 ergangen.
Das muss sich ändern: foodwatch hat deshalb heute unter www.ethylenoxid-zurueckrufen.foodwatch.de eine Petition an die Verbraucherministerien der Länder gestartet. Diese müssen ihre Lebensmittelüberwachungsbehörden anweisen, alle Hersteller, die E410 verwenden, zu überprüfen – und alle belasteten Produkte konsequent zurückzurufen !
Ein krebserregender Stoff hat in unserem Essen nichts verloren. Nicht nur in Frankreich, auch hierzulande müssen die Verbraucher*innen vor gefährlichen Substanzen geschützt werden!foodwatch
Johannisbrotkernmehl wird zahlreichen Lebensmitteln wie Eiscreme, Back- und Fleischwaren sowie Konfitüren als Verdickungsmittel oder Stabilisator zugesetzt. Nachdem in den vergangenen Monaten hauptsächlich vor Produkten mit Sesam gewarnt wurde, wurde Anfang Juni bekannt, dass auch große Mengen des weit verbreiteten Zusatzstoffs E410 mit Ethylenoxid verunreinigt sind. Die EU-Mitgliedsstaaten verständigten sich in einer Sitzung am 13. Juli darauf, dass Lebensmittel, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten, zurückgerufen werden müssen – auch wenn im Endprodukt die Nachweisgrenze nicht überschritten wird.
BfR: Auch kleinste Mengen „unerwünscht“
Das Gas Ethylenoxid ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserregend und erbgutschädigend. Zwar überschreiten „bei einem mittleren Verzehr über längere Zeit weder Kinder noch Erwachsene die Aufnahmemenge geringer Besorgnis“, jedoch seien Rückstände in Lebensmitteln grundsätzlich „unerwünscht“. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Während Ethylenoxid in der Lebensmittelproduktion der EU verboten ist, wird es jedoch in etlichen Drittstaaten zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt.