Frage des Monats 10.04.2017

Aroma: Billiger Schummel aus dem Labor oder „natürlicher“ Geschmack?

Sophie Unger von foodwatch antwortet:

Egal ob Süßigkeiten, Fruchtjoghurts oder Feinkost-Ware – Aromen finden sich in zahlreichen verarbeiteten Lebensmitteln. Die Aromenindustrie verwendet laut eigener Aussage rund 2.500 verschiedene Aromastoffe./typo3/

Für Hersteller ist der Einsatz von Aromen ein lohnenswertes Geschäft: Nur ein Gramm Aroma wird benötigt, um einem Kilo Lebensmittel den gewünschten Geschmack zu verleihen. Teure Zutaten wie Früchte können auf diese Weise eingespart werden. Allerdings bleiben dabei auch wertvolle Vitamine und Mineralstoffe auf der Strecke.

Auch die Kennzeichnung der eingesetzten Substanzen ist ganz im Sinne der Industrie. Laut Lebensmittelrecht ist es ausreichend, wenn Lebensmittelhersteller in der Zutatenliste allgemein den Einsatz von „Aroma“ kennzeichnen. Den Lebensmittelherstellern kommt dabei zu Gute, dass der Begriff „Aroma“  im allgemeinen Sprachgebrauch durchaus positiv besetzt ist. Aber: Wie und woraus die geschmacksgebende Substanz hergestellt wurde, darüber werden Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht informiert.

Vanillepudding „natürlich“ ohne Vanille

Wird das Aroma im Vanillepudding als „natürlich“ bezeichnet, erweckt das den Anschein, als wäre tatsächlich Vanille der Ausgangsstoff. Doch weit gefehlt: Hinter einem „natürlichen Aroma“ stecken gemäß der EU-Aromenverordnung lediglich Trägerstoffe „aus der Natur“/typo3/ – im Fall von Vanille können das zum Beispiel Auszüge aus Baumwurzeln sein. Auch andere pflanzliche, tierische oder mikrobiologische Substanzen wie Hefe dienen als Rohstoff für so genannte „natürliche Aromen“.

Lediglich die Bezeichnungen „natürliches Vanillearoma“ und „Vanilleextrakt“ stellen sicher, dass das Aroma tatsächlich aus Vanille gemacht ist.

Geschmack aus dem Reagenzglas

Entfällt die Bezeichnung „natürlich“, dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgehen, dass das Aroma auf synthetische Weise hergestellt wurde und auch der Ausgangsstoff selbst kann im Labor entstanden sein. Zugleich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, vom Lebensmittelhersteller zu erfahren, welche Ausgangsstoffe und Herstellungsverfahren sich hinter einem „Aroma“ verbergen. Das bedeutet: Wir verzehren Lebensmittel, bei denen wir oft nicht wissen, woraus manche Zutaten gemacht sind.

Dabei haben Aromen komplexe Zusammensetzungen: Laut den Verbraucherzentralen machen die geschmacks- oder geruchsgebenden Substanzen nur 10 bis 20 Prozent der Zutaten aus. Weiterhin enthalten sein können Lösungsmittel, Füllstoffe, Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe. Da Zutaten von Aromen nicht gekennzeichnet werden müssen, können Hersteller ihre Zutatenlisten von unliebsamen Angaben befreien, wenn sie Konservierungsstoffe und Co stattdessen im Aroma verstecken.

Mögliche Folgen von Aromen

Mit der gleichen Masche können zahlreiche weitere Inhaltstoffe versteckt werden: Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren nicht, ob bei der Herstellung der Aromen Alkohol oder tierische Bestandteile eingesetzt wurden. Den berechtigten Informationsbedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit bestimmten Ernährungsweisen werden die jetzigen Kennzeichnungspflichten folglich nicht gerecht. Auch können Aromen in einigen Fällen allergische Reaktionen auslösen. Denn anders als die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten – beispielsweise Milch, Fisch oder glutenhaltige Getreide/typo3/ müssen andere Substanzen wie Pfefferminzöl oder Zimtaldehyd, die in Einzelfällen pseudoallergische Reaktionen auslösen können, nicht angegeben werden.

Darüber hinaus hat der massive Einsatz von Aromen einen Gewöhnungseffekt: Besonders bei Süßigkeiten, salzigen Snacks und Fertiggerichten werden Aromen häufig überdosiert. Unser Geschmacksempfinden gewöhnt sich an die intensiven Geschmäcker und lässt nicht-aromatisierte Lebensmittel im Vergleich geradezu  langweilig erscheinen.

Aromen-Kennzeichnung reicht nicht aus!

Wir von foodwatch fordern: Der Einsatz von Aromen und Zusatzstoffen muss transparent sein. Werden echte, aus Lebensmitteln gewonnene Aromen verwendet, müssen diese als „natürliches Aroma“ unter Nennung des Rohstoffs in der Zutatenliste stehen – alle anderen Aromen müssen dort als „lebensmittelfremdes Aroma“ deklariert werden.

Sophie Unger ist bei foodwatch unter anderem zuständig für die Kampagne gegen Verbrauchertäuschung – bei verpackten Lebensmitteln nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Sie fordert: So lange Täuschung legal bleibt, werden die Unternehmen nichts ändern. Mit klaren gesetzlichen Vorgaben müssen Hersteller dazu verpflichtet werden, die wichtigsten Informationen verständlich auf die Packung zu schreiben.

Foto Reagenzglas: © Andrey Kiselev / Fotolia.com