Frage des Monats 19.01.2017

In Zutatenlisten sehe ich immer weniger E-Nummern. Täuscht der Eindruck – oder verwenden Hersteller tatsächlich weniger Zusatzstoffe?

Lena Blanken von foodwatch antwortet:

Lena Blanken, foodwatch-Expertin zu Etikettenschwindel

Zusatzstoffe wie Citronensäure, Aspartam und Beta-Carotin kommen in vielen verarbeiteten Lebensmitteln zum Einsatz. Sie können in der Zutatenliste auch als E 330, E 951 und E 160 a gekennzeichnet werden. Nach EU-Recht dürfen Hersteller mehr als 320 unterschiedliche Zusatzstoffe in ihren Produkten verwenden. Die E-Nummern sind eine Art Code, durch den diese Zusatzstoffe unabhängig von der Sprache identifiziert werden können. Die Nummerierung bildet ihre Zuordnung zu bestimmten Gruppen ab, so kennzeichnen etwa die E-Nummern E 100 bis 199 Farbstoffe, E 200 bis 299 Konservierungsstoffe. Das „E“ steht bei den E-Nummern übrigens einerseits für „Europa“ und signalisiert, dass der Zusatzstoff in der Europäischen Union zugelassen ist, andererseits für „edible“, also „essbar“.

Was sind Zusatzstoffe und warum werden sie eingesetzt?

Zusatzstoffe erfüllen ganz unterschiedliche Funktionen in Lebensmitteln: In Feinkostsalaten oder Kartoffelerzeugnissen werden sie beispielsweise als Konservierungsstoffe eingesetzt, um die Produkte länger haltbar zu machen. Sollen Lebensmittel appetitlicher erscheinen, werden sie mit Farbstoffen eingefärbt. Kuhmilch-Käse wäre zum Beispiel längst nicht so gelb wie wir ihn kennen, wenn Hersteller nicht den Farbstoff Beta-Carotin verwenden würden. Um an teuren Zutaten zu sparen, nicht aber am Geschmack, setzen Hersteller gerade bei Fertiggerichten geschmacksverstärkende Zusatzstoffe ein. Bekanntestes Beispiel hierfür ist Glutamat.

Billige Hilfsmittel der Lebensmittelindustrie

Für die Lebensmittelindustrie sind Zusatzstoffe billige Hilfsmittel, um die Verarbeitung zu erleichtern oder Kosten zu sparen. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass Produkte hochwertiger erscheinen können, als sie tatsächlich sind und sie dadurch in die Irre geführt werden. Darüber hinaus kann der Verzehr sogar Risiken für die Gesundheit bergen.

Geschmacksverstärker oder Süßstoffe stumpfen die Geschmacksnerven ab. Sie wirken appetitanregend und fördern damit Übergewicht. Einige Konservierungsstoffe sind für bestimmte Personengruppen ungeeignet. Bei besonders empfindlichen Personen mit Asthma oder Heuschnupfen können sie zum Beispiel Allergien auslösen. Trotzdem ist ihr Einsatz völlig legal. Andere Zusatzstoffe sind zwar gesundheitlich unbedenklich, werden aber aus tierischen Substanzen hergestellt, ohne dass das auf der Verpackung angegeben werden muss. Die fehlende Kennzeichnung ist ein Problem für Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren oder bestimmten religiösen Speisegesetzen folgen.

Azo-Farbstoffe: Warnhinweis statt Verbot

Bild: fotolia.com/Trebor_S

Besonders absurd ist die gesetzliche Regelung bei sogenannten Azo-Farbstoffen. Sie dienen dazu Bonbons, Limos oder Speiseeis bunt einzufärben. Durch die knallbunten Produkte werden vor allem Kinder angezogen. Seit Jahren gibt es jedoch zahlreiche Hinweise aus der Wissenschaft, dass die Buntmacher zur Entstehung des Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) beitragen können. Doch anstatt die bedenklichen Stoffe vom Markt zu verbannen, hat die Europäische Union die Hersteller lediglich dazu verpflichtet, ihre Produkte mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ zu versehen. Diesen Hinweis dürfen sie aber im Kleingedruckten auf der Verpackungsrückseite verstecken.

Welche Zusatzstoffe von den Herstellern überhaupt eingesetzt werden dürfen, regelt ein EU-weites Zulassungsverfahren. Theoretisch muss die EU mit dem Verfahren sicherstellen, dass die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend geschützt ist. Das Beispiel der Azo-Farbstoffe zeigt aber, dass Zusatzstoffe auch dann noch erlaubt sind, wenn wissenschaftlich fundierte Hinweise auf schädliche Gesundheitswirkungen vorliegen. Im Hinblick auf die Zulassung von Zusatzstoffen kommt die EU also ihrer Schutzpflicht nicht nach.

E-Nummern auf dem Rückmarsch?

Wer die Zutatenlisten von Lebensmitteln studiert, der kann den Eindruck gewinnen, dass dort immer weniger E-Nummern auftauchen. Doch das kann täuschen, denn Hersteller verwenden häufig lediglich eine andere Bezeichnung für ein und denselben Inhalt. Nachdem E-Nummern bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verruf geraten waren und sich die Produkte deswegen nicht mehr so gut vermarkten ließen, gehen Hersteller verstärkt dazu über, statt der E-Nummer die chemische Bezeichnung in der Zutatenliste zu verwenden. Aus E 100 wurde „Kurkumin“, aus E 421 wurde „Mannit“ oder aus E 999 wurde „Quillajaextrakt“. Oder Hersteller verwenden Stoffe, die eine ähnliche Wirkung haben wie Zusatzstoffe, im Zutatenverzeichnis aber nicht als solche ausgewiesen werden müssen. Viele Produkte tragen beispielsweise den Werbehinweis „ohne Geschmacksverstärker“ auf der Vorderseite. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen sie in der Annahme, dass sie frei von geschmacksverstärkenden Inhaltsstoffen sind. Oftmals enthalten die so beworbenen Produkte aber Zutaten wie Hefe- oder Sojaextrakt, in dem die geschmacksverstärkende Glutaminsäure steckt.

Nach dem Gesetz dürfen sich die Hersteller aussuchen, ob sie den Einsatz von Zusatzstoffen mit Hilfe von E-Nummern oder mit der chemischen Bezeichnung angeben. Die einzige Vorgabe, die bei der Kennzeichnung eingehalten werden muss: Werden Zusatzstoffe verwendet, so muss die jeweilige Funktion mit angegeben werden (zum Beispiel Antioxidationsmittel E 306 oder Farbstoff Paprikaextrakt).

In Bio-Lebensmitteln nur deutlich weniger Zusatzstoffe erlaubt

Dass Lebensmittel auch mit deutlich weniger Zusatzstoffen auskommen, zeigt die Bio-Branche: Nach der europäischen Öko-Verordnung sind in Bio-Lebensmitteln nur etwa 50 Zusatzstoffe erlaubt. Völlig unbedenklich im Hinblick auf Zusatzstoffe sind Bio-Lebensmittel deswegen aber nicht. Umstrittene Substanzen wie Carrageen, Natriumnitrit (Nitritpökelsalz) oder Citronensäure sind auch in Bio-Ware ausdrücklich erlaubt. Zudem umgehen manche Hersteller die Deklarationspflichten, indem sie bei verarbeiteten Ökoprodukten zum Beispiel Kräutermischungen einsetzen, die besonders hohe Nitratgehalte aufweisen.

foodwatch fordert Verbot umstrittener Zusatzstoffe

Für foodwatch steht fest: Solange die gesundheitliche Wirkung umstritten ist, darf ein Zusatzstoff nicht verwendet werden. Die Europäische Union muss ihrer Schutzpflicht nachkommen und den Einsatz von umstrittenen Zusatzstoffen verbieten. Ein Warnhinweis im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung reicht nicht aus. Außerdem müssen realistische Verzehrsmengen zum Beispiel  von Lebensmitteln, denen Citrat zugesetzt wurde, angenommen werden, wenn die zulässige Höchstmenge ermittelt wird. Kommen tierische Bestandteile bei der Herstellung der Zusatzstoffe zum Einsatz, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet werden.

Lena Blanken, foodwatch-Expertin zu Etikettenschwindel
Lena Blanken ist bei foodwatch unter anderem zuständig für die Kampagne gegen Etikettenschwindel – Zusatzstoffe findet sie problematisch, wenn Produkte dadurch beispielsweise höherwertiger erscheinen, als sie sind oder Stoffe eingesetzt werden, bei denen es Hinweise auf Gesundheitsgefahren gibt.

Bild (Teller mit Süßigkeiten): fotolia.com/Trebor_S