Legale Verbrauchertäuschung auch bei veganen Lebensmitteln
Verbrauchertäuschung macht auch vor veganen Lebensmitteln nicht Halt. Zu diesem Ergebnis ist die Verbraucherzentrale Hamburg bei einer stichprobenhaften Überprüfung von 20 veganen Convenience-Produkten gekommen.
Die Untersuchung von April 2014 hat gezeigt: Zwischen Werbung und Wirklichkeit liegen bei vielen Produkten der Stichprobe Welten. Legale Täuschung durch Etikettenschwindel und unrealistische Produktbilder sowie fehlende Herkunfts-und Nährwertangaben sind ebenso weit verbreitet wie bei konventionellen Lebensmitteln.
Unrealistische Produktabbildungen und -namen
Unter anderem führen unrealistische Produktabbildungen die Verbraucher in die Irre. Ein Beispiel ist der Cranberry-Riegel „Organic“: Während auf der Verpackungsvorderseite eine großzügige Menge Cranberries abgebildett ist, enthält das Produkt vor allem Datteln und Mandeln – die als Cranberries angepriesenen Preiselbeeren machen hingegen nur einen Anteil von 20 Prozent aus. Auch bei einem Brotaufstrich von Landkrone wird getrickst. So offenbart sich dieser erst beim Blick auf die Rückseite als herkömmliche Margarine. Auf der Vorderseite befinden sich lediglich die unklare Produktbezeichnung „Bio-Plus-3“ sowie die große Abbildung einer Walnuss – und das, obwohl nur 2,5 Prozent Walnussöl enthalten sind. Ähnlich irreführendend wirkt das Werbeversprechen auf einer Schlagsahne auf Reisbasis von Soyatoo. Vorderseitig wird das Produkt mit dem Slogan „best rice on planet earth“ – der beste Reis der Erde – beworben, ohne dass diese vollmundige Qualitäts-Behauptung irgendwo erklärt wird.
Aromen-und Zusatzstoff-Deklaration
Nicht nur bei Produktabbildungen wird getäuscht. Auch bei der Angabe „Ohne Zusatz von Glutamat“ ist Vorsicht geboten: So enthalten die Veggie-Burger der Marke Vantastic Foods trotz dieser Auslobung Hefeextrakt, das Glutamat enthält und geschmacksverstärkend wirkt. Diese Deklaration führt die Verbraucher – ganz legal – in die Irre.
Herkunftskennzeichnung
Nur bei zwei von zwanzig Produkten im Test ist die Herkunft der Hauptzutaten auf dem Etikett angegeben. Einige Hersteller machten sie zumindest auf Nachfrage der Verbraucherzentrale transparent, in vielen Fällen blieb eine Antwort aber aus. Bei einem Produkt wird mit der Herkunft besonders dreist getrickst: So zeigt die Verpackung des Getreide-Drinks „Swiss Cereal Drink“ der Marke Soyana das Schweizer Matterhorn, obwohl die Rohstoffe für das Getränk je nach Verfügbarkeit aus Ungarn, Italien oder der Türkei stammen können. Auch vegane Lebensmittel sind also keinesfalls ehrlicher und transparenter, was die Herkunft der Rohstoffe angeht.
Nährwertangaben
Bei vielen Produkten im Test waren die Nährwertangaben unzureichend ausgewiesen. Sowohl beim veganen Aufschnitt von Hobelz als auch bei den „Veggie-Hähnchenbällchen“, „Soja-Medaillons“ und dem „Veggie-Lachsfilet“ von Vantastic Foods, beim „FeTo“ von BioKi (erinnert an Hirtenkäse) und beim Getreide-Drink von Soyana, fehlen wichtige Angaben, so dass ein Nährwertvergleich mit anderen Produkten nicht möglich ist.
Forderung an die Politik: Schluss mit legaler Täuschung!
Auch wer sich vegan ernährt, ist vor den Tricks der Lebensmittelindustrie nicht gefeit, denn die geltenden Gesetze erlauben Verbrauchertäuschung in allen Bereichen des Lebensmittelmarktes. foodwatch fordert: Schluss mit legaler Verbrauchertäuschung! Alle Produkte auf dem Lebensmittelmarkt – egal ob vegan, vegetarisch, bio oder konventionell müssen – transparent und ehrlich sein: Produktabbildungen sollen realistisch das zeigen, was drin steckt, und Informationen müssen immer Vorrang vor Werbung haben. foodwatch fordert außerdem, dass Zusatzstoffe und Aromen verständlich gekennzeichnet werden. Bei Zusatzstoffen, die nicht unter die EU-Zusatzstoffverordnung fallen, wie zum Beispiel Hefeextrakt, muss außerdem die Funktion mit genannt werden, in diesem Fall hieße das also: „Geschmacksverstärkender Hefeextrakt“. Außerdem müssen die Hersteller verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte anzugeben.
foodwatch hat diese und weitere Forderungen in seinem 15-Punkte-Plan gegen legale Verbrauchertäuschung zusammengefasst und der Bundesregierung vorgelegt, verbunden mit der Forderung, endlich für mehr Lebensmittelklarheit zu sorgen. Die Gesetze müssen im Sinne der Verbraucher geändert werden, so dass die zurzeit noch legalen Fälle von Verbrauchertäuschung schon bald illegal sind.
(Bild: fotolia.com/Jiri Hera)