„Versteckte Tiere“: foodwatch legt Gesetzentwurf vor
Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. foodwatch hat heute einen Gesetzentwurf für eine klare Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Das Ziel: Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt, soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen.
Rind in Kartoffelchips, Fischgelatine im Multivitaminsaft, Schweineborsten in der Brotherstellung: In vielen verarbeiteten Lebensmittel verstecken sich Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs – ohne, dass Verbraucher das beim Einkauf erkennen können. Eine Gesetzeslücke macht es möglich. Insgesamt mehr als 50.000 Verbraucher haben bereits per Unterschriften-Aktion von foodwatch und vom Vegetarierbund von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert, doch bis heute keine Antwort erhalten.
Die Vegane Gesellschaft Deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und foodwatch haben daher heute einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der nationalen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung endlich Transparenz zu schaffen. Denn derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert.
Die Vegane Gesellschaft Deutschland, der Vegetarierbund Deutschland und foodwatch fordern daher die Angabe aller bei der Produktion eingesetzten Zutaten und Zusätzen tierischen Ursprungs sowie eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“. Lebensmittel, die mit dem Aufdruck „vegetarisch“ gekennzeichnet sind, dürfen demnach keine Zutaten vom toten Tier enthalten. Die als „vegan“ gekennzeichneten Produkte dürfen gar keine Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten – auch keine Ei- und Milchprodukte oder Honig. Bei entsprechend beworbenen Produkten müssen die Hersteller auch Verunreinigungen durch sogenannte Kreuzkontamination – zum Beispiel bei der Nutzung derselben Produktionsfläche zur Herstellung von veganen bzw. vegetarischen und tierischen Lebensmitteln – ausschließen können. Die Forderungen beziehen sich auch auf Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe und Aromen.